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info:datenschutz

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Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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info:datenschutz [2011/04/23 18:24]
admin
info:datenschutz [2011/04/23 19:31] (aktuell)
admin
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   * [[http://​www.tagesschau.de/​inland/​meldung489102.html|Verfassungsschutz]]   * [[http://​www.tagesschau.de/​inland/​meldung489102.html|Verfassungsschutz]]
  
-=====Datenschutz,​ was ist das=====+=====Datenschutz,​ was ist das?=====
   * Sicherung eines Persönlichkeitsrechts   * Sicherung eines Persönlichkeitsrechts
   * Regelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten   * Regelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten
   * Begrenzung auf den erforderlichen Umfang   * Begrenzung auf den erforderlichen Umfang
-  * Datenschutz steckt in //allen// Gesetzen. Das //​Datenschutzgesetz//​ +  * Datenschutz steckt in //allen// Gesetzen. Das //​Datenschutzgesetz//​ ist nur der subsidiäre Rest. 
-ist nur der subsidiäre Rest.+ 
 +====Entwicklung des Datenschutzes==== 
 +  * Briefgeheimnis,​ Unverletzlichkeit der Wohnung u. ä. gibt es schon seit dem Anfang des GG (1949). 
 +  * 1970: 1. Hessisches Datenschutzgesetz - das erste auf der ganzen Welt 
 +    * Unbefugte dürfen Daten nicht einsehen 
 +    * Bedienstete unterliegen der Verschwiegenheitspflicht 
 +    * Einführung eines Datenschutzbeauftragten 
 +    * Recht auf Berichtigung 
 +    * Anwendungsschwelle:​ maschinelle Datenverarbeitung 
 +  * 1978: 1. Bundesdatenschutzgesetz 
 +    * Begriffsbestimmungen 
 +    * Bundesdatenschutzbeauftragter 
 +    * Rechte der Betroffenen werden definiert 
 +    * Anwendungsschwelle:​ Verarbeitung in Dateien 
 +  * 1978: 2. Hessisches Datenschutzgesetz 
 +    * Anpassung an das BDSG 
 +    * Anwendungsschwelle:​ Verarbeitung in Dateien 
 +  * 1983: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum damaligen Volkszählungsgesetz 
 +  * 1987: 3. Hessisches Datenschutzgesetz 
 +    * Einbeziehung von Akten 
 +    * Einbeziehung der Erhebungsphase 
 +    * Einführung von behördlichen Datenschutzbeauftragten 
 +    * Einführung von Dateibeschreibungen 
 +    * Anwendungsschranke:​ entfallen 
 +  * 1992: 2. Bundesdatenschutzgesetz 
 +    * Umsetzung des Volkszählungsurteils auf Bundesebene 
 +  * 1995: EU Datenschutzrichtlinie 
 +    * Einführung von //besonders schutzwürdigen Daten// 
 +    * Einführung einer //​Vorabkontrolle//​ 
 +    * Besonderes Widerspruchsrecht 
 +    * Der Datenschutzbeauftragte hat **völlig unabhängig** zu sein 
 +    * Für den Sicherheitsbereich gilt diese großenteils **nicht**. 
 +  * 1999: 4. Hessisches Datenschutzgesetz 
 +    * Umsetzung der EU-Richtlinie 
 +    * Verfahrens- statt Dateibeschreibungen 
 +    * neue Regelungen über behördliche Datenschutzbeauftragte 
 +  * 2003: 3. Bundesdatenschutzgesetz 
 +    * Anpassung an die EU-Richtlinie 
 +    * Wegfall der Anlasskontrolle 
 +    * Einführung eines Datenschutzaudits 
 +  * Neueste Entwicklungen 
 +    * Scoring 
 +    * Datenhandel 
 +    * weitere EU-Anforderungen 
 +    * Arbeitnehmerdatenschutz 
 +    * Neuer Personalausweis 
 + 
 +====Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung==== 
 +  * ist die Folge des Volkszählungsurteils von 1983 
 +Die Würde des Menschen ist unantastbar... Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,​ soweit er nicht... 
 +  * Datenverarbeitung ist ein Eingriff in die Grundrechte des Menschen 
 +  * Es gibt kein belangloses Datum (durch Zusatzwissen kann jedes Datum belastend sein.) 
 +  * Jeder Eingriff bedarf einer gesetzlichen Grundlage. 
 +  * Ein Eingriff muss im //​überwiegenden Allgemeininteresse//​ liegen. 
 +  * Das entsprechende Gesetz muss //​normenklar//,​ //​verhältnismäßig//​ und //​erforderlich//​ sein! 
 +  * Grundsatz der Zweckbindug 
 +  * Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen müssen getroffen werden. 
 +  * Auskunfts-, Aufklärungs- und Löschungspflicht 
 +  * Unabhängige Datenschutzbeauftragte sind zu beteiligen. 
 +  * §2 Abs.1 des HDSG gibt die gleiche Definition wie §3 Abs.1 BDSG: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (//​Betroffener//​). 
 + 
 +====Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme==== 
 +  * ein weiteres Grundrecht, das seit 2008 als Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt 
 +  * Die genauen Auswirkungen bitte selber recherchieren 
 + 
 +=====Recht und Gesetz===== 
 + 
 +====Rechte des Betroffenen==== 
 +  * Auskunft und Benachrichtigung 
 +    * HDSG §18 Abs.1 
 +    * über folgende Inhalte 
 +      - wie lauten die gespeicherten Daten? 
 +      - welchen Zweck und welche Rechtsgrundlage hat die Verarbeitung?​ 
 +      - wo kommen die Daten her und wer bekommt sie? (falls das bekannt ist) 
 +    * nicht nötig, wenn 
 +      - Beim Betroffenen erhoben oder von ihm mitgeteilt 
 +      - gesetzliche Verarbeitungsregel 
 +      - sonstige Kenntnisnahme 
 +      - Benachrichtigung unmöglich oder unverhältnismäßig schwierig 
 +  * Akteneinsicht 
 +    * HDSG §18 Abs.5 
 +    * aus Einsicht wird Auskunft, wenn eine Verbindung mit Daten anderer Personen vorliegt und die Trennung unmöglich ist 
 +  * Prüfung auf Unverhältnismäßigkeit 
 +    * HDSG §7 Abs.5 
 +    * wenn rechtmäßige Datenverarbeitung den Betroffenen besonders belastet 
 +  * Einsicht in das Verfahrensverzeichnis 
 +  * Berichtigung,​ Sperrung, Löschung nach HDSG §19 
 +  * Schadensersatz nach HDSG §20 
 +  * Anrufung des Datenschutzbeauftragten nach HDSG §28 
 + 
 +====Der Hessische Datenschutzbeauftragte==== 
 +  * Aufgaben 
 +    - Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften 
 +    - Beratung 
 +    - Beobachtung der Auswirkungen der Datenverarbeitung 
 +    - Zusammenarbeit mit anderen Datenschutz-Aufsichtsstellen 
 +    - Gutachten und Untersuchungen für den Hessischen Landtag 
 +    - Eingaben 
 +    - Tätigkeitsbericht 
 +  * Befugnisse 
 +    - Auskunfts- und Einsichtsrecht 
 +    - Zutrittsrecht 
 +    - Empfehlungen abgeben 
 +    - Beanstandungen aussprechen 
 +    - Einschaltung des Landtages
  
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