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info:datenschutz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

info:datenschutz [2011/04/23 19:01]
admin
info:datenschutz [2011/04/23 19:31] (aktuell)
admin
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   * Auskunfts-, Aufklärungs- und Löschungspflicht   * Auskunfts-, Aufklärungs- und Löschungspflicht
   * Unabhängige Datenschutzbeauftragte sind zu beteiligen.   * Unabhängige Datenschutzbeauftragte sind zu beteiligen.
 +  * §2 Abs.1 des HDSG gibt die gleiche Definition wie §3 Abs.1 BDSG: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (//​Betroffener//​).
  
 ====Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme==== ====Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme====
   * ein weiteres Grundrecht, das seit 2008 als Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt   * ein weiteres Grundrecht, das seit 2008 als Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt
-  * Die genauen Auswirkungen bitte selber ​recherhieren+  * Die genauen Auswirkungen bitte selber ​recherchieren 
 + 
 +=====Recht und Gesetz===== 
 + 
 +====Rechte des Betroffenen==== 
 +  * Auskunft und Benachrichtigung 
 +    * HDSG §18 Abs.1 
 +    * über folgende Inhalte 
 +      - wie lauten die gespeicherten Daten? 
 +      - welchen Zweck und welche Rechtsgrundlage hat die Verarbeitung?​ 
 +      - wo kommen die Daten her und wer bekommt sie? (falls das bekannt ist) 
 +    * nicht nötig, wenn 
 +      - Beim Betroffenen erhoben oder von ihm mitgeteilt 
 +      - gesetzliche Verarbeitungsregel 
 +      - sonstige Kenntnisnahme 
 +      - Benachrichtigung unmöglich oder unverhältnismäßig schwierig 
 +  * Akteneinsicht 
 +    * HDSG §18 Abs.5 
 +    * aus Einsicht wird Auskunft, wenn eine Verbindung mit Daten anderer Personen vorliegt und die Trennung unmöglich ist 
 +  * Prüfung auf Unverhältnismäßigkeit 
 +    * HDSG §7 Abs.5 
 +    * wenn rechtmäßige Datenverarbeitung den Betroffenen besonders belastet 
 +  * Einsicht in das Verfahrensverzeichnis 
 +  * Berichtigung,​ Sperrung, Löschung nach HDSG §19 
 +  * Schadensersatz nach HDSG §20 
 +  * Anrufung des Datenschutzbeauftragten nach HDSG §28 
 + 
 +====Der Hessische Datenschutzbeauftragte==== 
 +  * Aufgaben 
 +    - Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften 
 +    - Beratung 
 +    - Beobachtung der Auswirkungen der Datenverarbeitung 
 +    - Zusammenarbeit mit anderen Datenschutz-Aufsichtsstellen 
 +    - Gutachten und Untersuchungen für den Hessischen Landtag 
 +    - Eingaben 
 +    - Tätigkeitsbericht 
 +  * Befugnisse 
 +    - Auskunfts- und Einsichtsrecht 
 +    - Zutrittsrecht 
 +    - Empfehlungen abgeben 
 +    - Beanstandungen aussprechen 
 +    - Einschaltung des Landtages
  
-=====Was sind personenbezogene Daten?===== 
-§2 Abs.1 des HDSG sagt das gleiche wie §3 Abs.1 BDSG: 
-Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (//​Betroffener//​). 
info/datenschutz.1303578098.txt.gz · Zuletzt geändert: 2011/04/23 19:01 von admin