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Datenschutz

Grundlagen

Als Einstieg in das Thema sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Was bedeutet der Begriff „Grundrecht“? Wo kommen Grundrechte her?
  2. Auf welche Weise können Grundrechte eingeschränkt werden?

Die Grundrechte ergeben sich aus der Auslegung des Grundgesetzes. Manche Auslegung ist einfach und direkt möglich (Art. 1 bis 20). In komplexen Fällen gilt die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erwächst aus der Begründung zum Volkszählungsurteil 1983.

  1. In welche drei Sphären wird der menschliche Lebensbereich eingeteilt und wie stark darf darin eingegriffen werden?
  2. Warum werden Daten über Menschen gesammelt und warum haben die Betroffenen etwas dagegen?
  3. Wo liegt der Unterschied zwischen dem klassischen Dossier und automatisierter Datensammlung?
  4. Kann man öffentlichen Institutionen zutrauen, dass sie sich an die Gesetze halten ohne sie zu kontrollieren?
  5. Welche Funktion hat Kontrolle? Welche Funktion hat der Datenschutzbeauftragte?
  6. Nennen Sie einige öffentliche Institutionen, die gesammelte Bürgerdaten nutzen!

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info/datenschutz.1302849690.txt.gz · Zuletzt geändert: 2011/04/15 08:41 von admin