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Als Einstieg in das Thema sollen folgende Fragen beantwortet werden:
Die Grundrechte ergeben sich aus der Auslegung des Grundgesetzes. Manche Auslegung ist einfach und direkt möglich (Art. 1 bis 20). In komplexen Fällen gilt die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erwächst aus der Begründung zum Volkszählungsurteil 1983.